Sitzerhöhungen der Gruppe 3

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      Einige Autositze der Gruppe 2/3 lassen sich in einen Sitz der Gruppe 3 umwandeln, bei dem es sich um eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne handelt, die auch als Sitzerhöhung bezeichnet wird. Sie können Sitzerhöhungen der Gruppe 3 auch separat kaufen.

      Sitzerhöhungen heben den Körper des Kindes auf eine Höhe an, die für die Verwendung mit dem Sicherheitsgurt für Erwachsene geeignet ist. Ein Sitzkissen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Kinder bis zu einer Größe von 1,35 Metern (ca. 4 Fuß 6 Zoll), wird jedoch häufig nicht für jüngere Kinder empfohlen. Das liegt daran, dass Sitzerhöhungen keine durchgehende Rückenlehne und „Flügel“ haben, die Kopf und Brust bei einem Seitenaufprall zusätzlich schützen.

      Ab dem 1. März 2017 haben sich die Regeln für die Nutzung von Kindersitzen geändert.

      Jede neu zugelassene rückenfreie Sitzerhöhung zum Verkauf ist auf die Verwendung mit Kindern beschränkt, die größer als 125 cm sind und mehr als 22 kg wiegen. Andere im Handel erhältliche Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne sind jedoch für Kinder zwischen 15 kg und 36 kg zugelassen. Beide Sitze dürfen legal verwendet werden, solange Sie sich an die Angaben auf dem Etikett halten.

      Wenn Sie bereits eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne besitzen, können Sie diese trotzdem verwenden, solange Sie sich an das Alter/die Größe auf dem Etikett halten.


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